Formulare

Antrag Wärmepreisdeckel

Datenblatt zum Wärmepreisdeckel
Vollmacht

 

Meldezettel

Ansuchen um Gewährung der Förderung für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ordentlich Studierender

Hunde

Anmeldung
Abmeldung

Informationen für HundebesitzerInnen

Um ein friedliches Zusammenleben von Mensch und Hund in unserer Gemeinde zu ermöglichen, bedarf es bestimmter Regeln.

Jeder Hund, der älter als zwölf Wochen ist, muss binnen zwei Wochen beim Gemeindeamt der Hauptwohnsitzgemeinde gemeldet werden. In der Gemeinde Unterkohlstätten erfolgt die Anmeldung im Gemeindeamt. Ebenso sind HundebesitzerInnen verpflichtet, ihrem Tier spätestens bis zum Alter von zwölf Wochen einen Mikrochip implantieren zu lassen. Das Chippen wird vom Tierarzt durchgeführt. 

An öffentlichen Orten im Ortsgebiet (z.B. Spielplätzen, öffentlichen Wegen) müssen Hunde an der Leine geführt werden oder einen Maulkorb tragen.

HundehalterInnen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihres Vierbeiners zu entfernen. Hundekot auf Gehsteigen, Wegen oder Grünflächen ist nicht nur ärgerlich, sondern auch ein ernstes Gesundheitsrisiko. Wir wollen Gefährdungen für die menschliche Gesundheit durch mit Parasiten wie Giardien und Bandwürmer kontaminierten Hundekot vermeiden. Die Infektionsgefahr ist groß, besonders Kleinkinder sind durch den Kot einem Risiko ausgesetzt. Kommt Hundekot auf die Schuhsohle, trägt man die ungeliebten Gäste ins Haus.

Bei Missachtung der Leinen- bzw. Maulkorbpflicht droht eine Verwaltungsstrafe durch die Bezirkshauptmannschaft.

Bitte übernehmen Sie Verantwortung und tragen Sie zum friedlichen Miteinander von Zwei- und Vierbeinern in unserer Gemeinde bei!