Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz in der Gemeinde Unterkohlstätten zum jeweiligen Semesterbeginn (1.3./1.10.)
- Inskriptionsbestätigung als ordentlicher Hörer an einer österreichischen Universität, Hochschule oder Fachhochschule.
- Nachweis des Erwerbs einer Semesternetzkarte, Monatskarte oder Jahreskarte. Als Jahreskarte gilt auch das Klimaticket.
- Die Förderung kann nur bis einschließlich jenes Semesters gewährt werden, in dem der Antragsteller das 26. Lebensjahr vollendet.
Antragstellung:
Für das Sommer-Semester: jeweils vom 1.3. bis 15.7.
und für das Winter-Semester: jeweils vom 1.10. bis 15.2. im Gemeindeamt Unterkohlstätten.
Mit der Antragstellung wird gleichzeitig auch die Förderung des Landes Burgenland (im Ausmaß von Euro 76,- bzw. 50% der nachgewiesenen Kosten einer Semesternetz-, Monats- oder Jahreskarte ) bearbeitet. Der Antrag kann persönlich im Gemeindeamt oder in elektronischer Form eingebracht werden.