Bei Osterfeuern muss beachtet werden, dass diese grundsätzlich in den Nächten von Karfreitag auf Ostersamstag sowie Ostersamstag auf -sonntag und Ostersonntag auf -montag abgebrannt werden dürfen (auch möglich am Wochenende davor oder danach).
Dabei dürfen ausschließlich biogene und sehr trockene Materialien verwendet werden, damit ein sauberes Abbrennen gewährleistet ist.
Darüber hinaus sei darauf hingewiesen, dass Osterfeuer immer an öffentlich zugänglichen Orten, d.h. eben nicht im eigenen Haus- und Hofgartenbereich, veranstaltet werden dürfen.
Besonders darf ich darauf hinweisen, dass keinerlei Abfall als Osterfeuer verbrannt werden darf! Ich bitte um besondere Vorsicht beim Entzünden eines Osterfeuers! Durch die lange Trockenheit in unserer Region können offene Feuer sehr leicht außer Kontrolle geraten!
Ihr/Euer Bürgermeister
Christian Pinzker